AGB Fossiliensteinbruch am Blumenberg
Nutzungsbedingungen (AGB) für den Besuchersteinbruch
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung des Besuchersteinbruchs einschließlich aller zugehörigen Flächen, insbesondere Parkplätze und Zugangswege, betrieben von Uwe Kehl (nachfolgend „Betreiber“).
Mit dem Betreten des Geländes erkennt jede Besucherin und jeder Besucher diese AGB als verbindlich an.
§ 2 Zutritt und Aufenthalt
Der Zutritt ist nur während der ausgewiesenen Öffnungszeiten gestattet.
Das Betreten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
Den Anweisungen des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
§ 3 Sicherheits- und Verhaltensregeln
Das Betreten von Steilhängen ist untersagt.
Absperrungen, insbesondere weiß-rote Markierungen, dürfen nicht überschritten werden.
Jeder Besucher ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er sich und andere nicht gefährdet.
Geeignete Schutzkleidung (insbesondere festes Schuhwerk und Schutzbrille) wird dringend empfohlen.
§ 4 Nutzung des Steinbruchs / Fossiliensuche
Die Fossiliensuche darf nur im freigegebenen Bereich erfolgen.
Es ist ausschließlich fachgerechtes Arbeiten zulässig (Trennen der Platten mittels Meißel).
Das unsachgemäße Zerschlagen von Gesteinsplatten ist untersagt.
§ 5 Eigentum an Funden
Sämtliche im Steinbruch gefundenen Fossilien verbleiben zunächst im Eigentum des Betreibers.
Der Betreiber entscheidet nach Vorlage der Funde, welche Fundstücke in das Eigentum des Finders übergehen.
Der Betreiber ist berechtigt, wissenschaftlich oder ästhetisch bedeutsame Funde einzubehalten oder an öffentliche Einrichtungen (z. B. Museen) zu übergeben.
Besucher sind verpflichtet, alle Funde beim Verlassen des Geländes unaufgefordert vorzulegen.
§ 6 Haftung
Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Betreiber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 7 Eigenverantwortung der Besucher
Die Nutzung des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.
Jeder Besucher ist für seine persönliche Sicherheit selbst verantwortlich.
Aufsichtspersonen (z. B. Eltern, Lehrkräfte) sind für die von ihnen betreuten Personen verantwortlich und haben für die Einhaltung dieser AGB zu sorgen.
§ 8 Leihwerkzeug
Geliehenes Werkzeug ist bei Übergabe zu prüfen. Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
Bei Verlust oder Beschädigung behält sich der Betreiber vor, Ersatzkosten zu berechnen.
§ 9 Hausrecht
Bei Verstößen gegen diese AGB kann ein sofortiger Platzverweis ausgesprochen werden.
In schwerwiegenden Fällen kann ein Hausverbot erteilt werden.
§ 10 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Das Betreten außerhalb der Öffnungszeiten kann als Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) verfolgt werden.
Das Mitnehmen von Fossilien ohne Freigabe kann strafrechtliche Konsequenzen (insbesondere §§ 242, 246 StGB) nach sich ziehen.
§ 11 Gewerbliche Tätigkeiten
Der Verkauf von Waren jeglicher Art auf dem Gelände ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Betreibers untersagt.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.